Cloud-Speicher von einer Schweizer Aktiengesellschaft, mit einmaliger Zahlung für lebenslangen Speicher als Option.
- Firmensitz
- Schweiz (Baar)
- Speicherort
- Europäische Union (Luxemburg)
Auch wenn der Server in der Schweiz steht: Gehört der Anbieter zu einem US-Konzern, können US-Behörden Zugriff verlangen.
Cloud klingt abstrakt. Tatsächlich liegen Daten auf konkreten Datenträgern an konkreten Orten.
Der rechtliche Hauptsitz bestimmt die Jurisdiktion, nicht der Serverstandort.
US-Behörden können über den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) auch auf Daten im Ausland zugreifen, wenn der Anbieter US-Recht untersteht.
Anbieter wechseln ohne Vendor-Lock-in. Kontrolle beginnt mit Wissen.
Schweizer Server, US-Konzern: US‑Behörden können Zugriff verlangen.
Cloud-Speicher von einer Schweizer Aktiengesellschaft, mit einmaliger Zahlung für lebenslangen Speicher als Option.
Cloud-Speicher (kDrive), E-Mail und Hosting von einem unabhängigen Schweizer Unternehmen, Daten nur in der Schweiz.